Was das Greenwashing-Gesetz für KMU bedeutet
Ab September 2026 gelten strengere Regeln gegen irreführende Umweltwerbung
„Umweltfreundlich“, „grün“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „recycelbar“: Solche Begriffe stehen auf Websites, Produktseiten, Verpackungen oder Pressemitteilungen. Für viele kleine und mittlere Unternehmen sind sie Teil der eigenen Positionierung. Häufig stehen dahinter echte Bemühungen wie weniger Energieverbrauch, effizientere Prozesse, langlebigere Produkte, neue Materialien oder regionale Lieferketten. Ab September 2026 gelten jedoch strengere Regeln gegen irreführende Umweltwerbung. Für KMU heißt das: Nachhaltigkeitskommunikation bleibt wichtig, muss aber konkreter und belegbarer werden. Im Umkehrschluss bedeutet es nicht, weniger über Nachhaltigkeit zu sprechen. Entscheidend ist vielmehr, genauer zu formulieren, Aussagen besser zu belegen und interne Zuständigkeiten klarer zu regeln. Unklare oder nicht belegbare Umweltclaims können ab September 2026 rechtliche und kommunikative Folgen haben, etwa Abmahnungen, Korrekturaufwand oder Reputationsrisiken.
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